Alle Flächen des Hofes sind Grenzertragsböden. Durch die Naturschutzauflagen sind sie für die Landwirtschaft unwirtschaftlich. Ein Erschwernisausgleich durch die Naturschutzbehörden wird nicht mehr gezahlt.
Wir möchten zur Kostendeckung für die Bewirtschaftung durch die Biogasanlage, die Vermarktung der ökologisch erzeugten Produkte und durch die EU-Zuschüsse beitragen.